Als spezialisiertes Unternehmen für die Herstellung von Rohrleitungssystemen für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie für die Pharma- und Biotech-Branche hat die IMOSI GmbH sicherzustellen, dass jedes Bauteil den Kundenanforderungen entspricht. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der sogenannten Materialverwechslungsprüfung zu.
Dabei wird geprüft, ob die Zusammensetzung des Werkstoffs, aus dem ein Bauteil besteht, tatsächlich der Spezifikation und der Bestellung entspricht. So muss z. B. der Werkstoff AISI 316L mindestens 16 Prozent Chrom, zehn Prozent Nickel und zwei Prozent Molybdän enthalten, um eine bestimmte Korrosionsbeständigkeit aufweisen zu können. Liegt die Zusammensetzung des Werkstoffes nicht innerhalb der genormten Grenzen (z. B. mit einem Nickelgehalt von unter zehn Prozent), darf das Bauteil nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Die Erfahrungen der IMOSI GmbH haben gezeigt: Korrekte Bestellungen sowie Materialkennzeichnungen und Zertifikate (Abnahmeprüfzeugnis 3.1) von Herstellern sind keine Garantien dafür, dass ein Bauteil wirklich aus dem bestellten Werkstoff besteht. Es kann innerhalb von Lieferketten oder Produktionsabläufen durchaus zu Materialverwechslungen kommen. Deshalb wird bei der IMOSI GmbH während der Wareneingangskontrolle die Werkstoffzusammensetzung jedes Halbzeugs und jedes Bauteils mit einem Röntgenfluoreszenz-Spektrometer geprüft. Dabei wird das Material von einer hochenergetischen Strahlung angeregt. Die chemischen Elemente, aus denen das zu prüfende Material besteht, reagieren auf diese Anregung durch die Emission von Röntgenstrahlung, welche vom Spektrometer gemessen wird. So wird nicht nur bestimmt, ob der Werkstoff bestimmte Elemente wie Chrom, Nickel und Molybdän enthält, sondern auch zu welchem prozentualen Anteil.
Die ermittelte Zusammensetzung wird in einer Tabelle gespeichert. Außerdem wird ein Abgleich mit Werkstoffdatenbanken vorgenommen, so dass vom Gerät direkt angezeigt wird, aus welchem Werkstoff das geprüfte Bauteil besteht.
Entspricht die Zusammensetzung des Werkstoffes von Bauteilen nicht den Anforderungen, werden sie gekennzeichnet, gesondert und unter Verschluß gelagert und reklamiert. Der Lieferant ist nun in der Pflicht, mangelfreien Ersatz zu liefern und festzustellen, an welcher Stelle seiner Liefer- und Produktionskette es zur Materialverwechslung kam.
Die IMOSI GmbH bietet die Röntgenfluoreszenz-Analyse zur Bestimmung der Legierungszusammensetzung von Metallen (Aluminium- und Magnesiumlegierungen ausgenommen) auch als Dienstleistung an. Metallverarbeiter können so unkompliziert und sicher Materialverwechslungen ausschließen und Reklamationen durch ihre Kunden vermeiden. Da sich mit dem von der IMOSI GmbH verwendeten Gerät die Gehalte der Elemente mit den Ordnungszahlen ab 17 aufwärts (Chlor), doch nicht der konkrete Kohlenstoffgehalt eines Stahles (Kohlenstoff-Ordnungszahl: 14) ermitteln lässt, ist eine exakte Bestimmung der Stahlsorte bei Kohlenstoffstählen damit nicht möglich. Dennoch können der Eisengehalt sowie die Gehalte an Mangan, Nickel, Vanadium, Chrom, Cobalt und weiterer gebräuchlicher Legierungselemente von Kohlenstoffstählen quantitativ bestimmt werden.
Bild: Röntgenfluoreszenz-Spektrometer